Informationen zur Kündigung und Verlängerung eines Mietvertrags:

  • Möchten Sie Ihren befristeten Mietvertrag vor Fristablauf kündigen?
    Sie können Ihren befristeten Mietvertrag unter Einhaltung einer 3-monatigen Frist kündigen. Ihre Kündigung muss außerdem schriftlich erfolgen.
  • Läuft Ihr befristeter Vertrag aus?
    Bitte vereinbaren Sie mit uns rechtzeitig (etwa 1 Monat vor Ablauf) einen Übergabetermin.
  • Läuft Ihr befristeter Vertrag aus und Sie wollen das Mietverhältnis verlängern?
    Bitte kontaktieren Sie uns rechtzeitig (etwa 1 Monat vor Ablauf), damit wir diese Möglichkeit prüfen können.
  • Haben Sie einen unbefristeten Vertrag und wollen kündigen?
    Sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen:
    – 1 Monat für Mietobjekte, die zu Wohnzwecken vermietet sind,
    – 3 Monate für Mietobjekte, die für gewerbliche Zwecke vermietet wurden.