Haustechnik-Info

Interessante Informationen zur Notwendigkeit der Wartung und Instandhaltung technischer Anlagen.

Der Liegenschaftseigentümer ist bei sonstiger Haftung verpflichtet, die technischen und baulichen Anlagen und Einrichtungen in regelmäßigen Abständen zu warten und laufend in Stand zu halten. Aus dieser gesetzlichen Verpflichtung heraus ergibt sich die Notwendigkeit, Hauseinrichtungen wie Aufzüge, Brandrauchmelder, Feuerlöscher, KFZ-Stapelparker, Blitzschutzanlagen, E-, Wasser- u. Gassteigleitungen, u.a. regelmäßig zu überprüfen.

All das hat der Verwalter im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung und zur Wahrung der Interessen der Eigentümer zu veranlassen.